Wiederaufnahme des Schießbetriebes
Es gibt gute Nachrichten.
Folgendes gilt ab heute 13.05.21 für den SSV, wenn die Inzidenz im Kreis unter 100 bleibt.
Wir dürfen den Schießbetrieb unter folgenden Regeln wieder aufnehmen :
Zutritt zum SSV nur nach Vorliegen eines negativen, bestätigten Testes, der max 48h alt sein darf.
Oder einem vor Ort im Vier-Augen-Prinzip gemachten Schnelltest (negatives Ergebnis).
Genesene und 2-fach Geimpfte gelten als Personen mit negativem Test.
Die Schnellteste werden zum Selbstkostenpreis vom SSV zur Verfügung gestellt.
Je 40qm Trainingsfläche darf nur eine Person anwesend sein.
Der Trainer bzw. die Aufsicht und Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt.
Im Gebäude ist, außer bei der Sportausübung, eine FFP2 oder medizinische Maske zu tragen.
Der Gastrobereich bleibt geschlossen.
Es gilt den erweiterten Abstand von 3m einzuhalten.
Alle Anwesenden müssen den Kontakterfassungsbogen ausfüllen.
Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln.
Sollten sich die Vorgaben ändern, erfolgt eine neue Nachricht.
Also 25m und 50m Bahn und 10m Anlage je 2 Schützen plus Trainer bzw. Aufsicht.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, das Einzeltraining ohne Aufsicht nur Schützen mit Lehrgang „Aufsicht beim Schützen“ und Anmeldung beim Schießleiter oder 1. Vorsitzenden, erlaubt ist.
Sportleiter SSV Netzbach