Corona-Regelung ab 24.11.21
Seit 24.11.21 gilt ein neues Infektionsschutzgesetzt und zwingt uns im Schützenhaus komplett auf 2G umzusteigen. Das bedeutet nur noch geimpfte, genesene oder diesen gleichgestelle Personen dürfen das Schützenhaus betreten.
Für die Jugend zwischen 12-17 Jahren gilt 3G, wenn Jugendliche also nicht der oben genannten Personengruppe angehören benötigen sie einen Testnachweis. Alle unter 12 Jahren sind von den Regeln ausgenommen.